



Meisterbetrieb seit 2012
Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Ein Bezirksmeister ist eine gesetzlich geregelte Position, die für die Sicherheit von Gebäuden und Bewohnern in einem bestimmten Kehrbezirk verantwortlich ist. Diese Person ist befugt, neue Feuerstätten abzunehmen und alle Objekte mit Feuerstätten hinsichtlich Betriebs- und Brandsicherheit zu kontrollieren. Die Überprüfung erfolgt alle drei bis spätestens fünf Jahre. In Rheinland-Pfalz untersteht der Bezirksmeister der Aufsicht der ADD Rheinland-Pfalz. Diese Rolle ist entscheidend, um die Sicherheit und Effizienz von Heizsystemen zu gewährleisten und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Feuerstättenbescheid gemäß SchfHwG – Sicherheit im Fokus
Der Feuerstättenbescheid ist ein offizielles Dokument, das gemäß der deutschen Gesetzgebung (SchfHwG) vom „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ ausgestellt wird. Es listet alle Feuerstätten in einem Gebäude auf und dient als Grundlage für die regelmäßige Wartung und Sicherheit. Dieses Dokument ist rechtlich vorgeschrieben nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und stellt sicher, dass alle notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Der Feuerstättenbescheid hilft, die Effizienz der Heizsysteme zu maximieren und die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
Feuerstättenschau – gesetzliche Kontrolle
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung aller Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude. Sie muss zweimal innerhalb von sieben Jahren laut §14 SchfHwG durchgeführt werden. Diese hoheitliche Aufgabe eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (bBSF) umfasst auch Abnahmen nach dem geltenden Baurecht. Die Feuerstättenschau bildet die Grundlage für die Erstellung des Feuerstättenbescheids und trägt zur geringen Schadenshäufigkeit in Deutschland bei. Durch regelmäßige Kontrollen wird die Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer der Anlagen verlängert.
Was wird bei der Feuerstättenschau geprüft?
- Sichtprüfung der Abgasanlagen: Kontrolle aller Schornsteine und Abgasleitungen im gesamten Gebäude
- Kontrolle der Verbindungsstücke: Überprüfung von Rauchrohren und Abgasrohren an Feuerungsanlagen
- Inspektion der Feuerstätten: Prüfung des Zustands und der Abstände zu brennbaren Bauteilen
- Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung: Kontrolle von Öffnungen, Zuleitungen und Raumvolumen der Aufstellräume
- Kontrolle des Brennstofflagers: Prüfung der Lagerung fester Brennstoffe und Durchführung der Feuchtemessung
- Prüfung nach Energieeinsparverordnung: Kontrolle von Heizkesseln, Rohrdämmung, Umwälzpumpen und Regeleinrichtungen
- Ausstellung der Bescheinigung: Dokumentation der Ergebnisse und Erstellung des Feuerstättenbescheids
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